Reiseversicherung
Mit der Union Reiseversicherung weltweit umsorgt
Damit Sie Ihren Urlaub vollkommen unbeschwert und ohne Sorgen genießen können, bieten wir Ihnen gemeinsam mit unserem Partner, der Union Reiseversicherung, einen optimalen Versicherungsschutz.
Egal, ob Sie eine unserer Bus-, Flug- oder Schiffsreisen gebucht haben, haben wir den passenden Reiseschutz für Sie.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die möglichen Versicherungen geben. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch (05602-80070), per E-Mail oder persönlich in unseren Reisebüros - wir sind für Sie da!
Die URV wünscht einen schönen Urlaub
Im folgenden Abschnitt stellen wir Ihnen die einzelnen Bausteine der verschiedenen Versicherungsprodukte mit Ihren Leistungsmerkmalen dar:
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Ersatz der Stornokosten bis zu 100 %
Rückreise Schutz
Ersatz der Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
Ersatz der Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
Stornokompass
Telefonische Hilfestellung bei Gefährdung der Reise unter (06 81) 844-75 54
Auslandsreise-Krankenversicherung
Zahlung notwendiger medizinischer Behandlungen und medizinisch
sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransporte
Reisegepäck-Versicherung
Bei Diebstahl, Raub, Verlust oder Beschädigung – Zahlung des Zeitwertes
Bei verspäteter Zustellung des Gepäcks – Zahlung von Ersatzkäufen bis 500 Euro
Höchstversicherungssumme:
- 2.000 Euro für Einzelreisende
- 5.000 Euro für Familien
Notfall-Service-Versicherung
Weltweiter gebührenfreier 24-Stunden-Notruf-Service
Beschaffung von Ersatzpräparaten, Übernahme Versandkosten
Hilfe bei Beschaffung eines Anwaltes/Dolmetschers
Gepäckrückholung
Reise-Abbruch
Zahlung der nicht genutzten Reiseleistungen
Kosten der Nachreise
Allgemeine Hinweise: Abschlussfrist
Abschluss bis 30 Tage vor Reiseantritt
Innerhalb der 30 Tage vor Reise antritt: Abschluss am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten 7 Tage
Wir bieten Ihnen eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung inkl. Rückreise-Schutz und einen Reise-Abbruch-Schutz an. Mit dieser schützen wir Sie gegen finanzielle Risiken, wenn Sie die Reise aus versichertem Grund stornieren, außerplanmäßig beenden oder abbrechen müssen.
Was ist versichert?
Leistungen der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung:
Sie können die Reise nicht antreten, weil Sie selbst oder eine Risikoperson beispielhaft von einem der nachfolgenden Ereignisse betroffen sind:
Tod, schwere Unfallverletzung,
unerwartet schwere Erkrankung,
Schwangerschaft,
ein erheblicher Schaden am Eigentum durch z.B. Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung
Bruch von Prothesen
so übernehmen wir die vertraglich vereinbarten Stornokosten.
Leistungen des Rückreise-Schutzes:
Sie können die Reise nicht zum geplanten Zeitpunkt beenden, weil Sie selbst oder eine Risikoperson erkranken oder ein anderes versichertes Ereignis eintritt? Dann übernehmen wir die zusätzlichen Rückreisekosten.
Leistungen des Reise-Abbruch-Schutzes:
Sie müssen die Reise vorzeitig beenden, weil Sie selbst oder eine Risikoperson erkranken oder ein anderes versichertes Ereignis eintritt? Dann übernehmen wir den anteiligen Reisepreis für die gebuchte und nicht genutzte versicherte Reiseleistung vor Ort.
Leistungen in der Reisegepäck-Versicherung:
Wird Ihr Gepäck auf einer Reise in Folge einer Straftat, eines Unfalls eines Transportmittels oder eines Elementarereignisses bzw. Feuer beschädigt oder kommt es abhanden? Dann erstatten wir Ihnen den Zeitwert bzw. die erforderlichen Reparaturkosten. Erreicht Ihr Gepäck erst einen Tag nach Ihnen den Bestimmungsort? Dann erstatten wir die Auslagen für Ersatzkäufe bis zu 500 Euro je Versicherungsfall.
Leistungen in der Notfall-Service-Versicherung:
Sie erkranken, verunfallen oder versterben während der Reise? Dann erbringen wir Service- und Beistandsleistungen.
Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung:
Sie erkranken oder verunfallen während einer vorübergehenden Auslandsreise? Dann übernehmen wir die Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehandlung. Wir übernehmen die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport aus dem Ausland zurück an Ihren ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus.
Wer sind Ihre Risikopersonen?
Ihre Angehörigen, definiert als
Ehepartner, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz.
Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Enkel.
Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager und Schwägerin.
Geschwister, Adoptivkinder/-eltern, Pflegekinder/-eltern, Stiefkinder/-eltern, Stiefgeschwister.
Onkel, Tanten, Neffen und Nichten.
Abschlussfrist:
Abschluss bis 30 Tage vor Reiseantritt.
Innerhalb der 30 Tage vor Reise antritt:
Abschluss am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten 7 Tage.
Weitere und detailliertere Informationen, finden Sie in den aktuellen Versicherungsbedingungen